Autor:  05.03.2011, letztes Update: 02.03.2018

US-Richter macht Besucher von Geohots Webseite für Sony gläsern

George Hotz alias Geohot
George Hotz alias Geohot

Sony bekommt IP-Adressen von Geohot-Besuchern. Wenn Ihr in den letzten zwei Jahren die Webseite von George Hotz besucht habt, könnte es sein, dass Sony Computer Entertainment America nun Eure IP-Adresse hat. Denn der US-Bundesverwaltungsrichter Jospeh Spero gestattete dem Unternehmen die Einsicht.

Sony darf IP-Adressen einsehen

Paukenschlag vor dem US-Bundesverwaltungsgericht. Der Richter Joseph Spero erlaubt Sony die IP-Adressen von Besuchern der Webseite des Hackers George Hotz einzusehen. Dies gilt offenbar für alle Besuche seit Januar 2009.

Sony möchte mit den IP-Adressen einerseits das generelle Interesse und den Grad der Verbreitung von Hotz‘ Daten in Erfahrung bringen. Immerhin sieht der Videospiel-Hersteller durch den Jailbreak sein Geschäft mit der PlayStation 3 gefährdet. Darüber hinaus möchte man im konkreten Fall ermessen, wie viele Personen aus dem Norden Kaliforniens die Jailbreak-Dateien von Geohot heruntergeladen haben. Denn das Unternehmen möchte Hotz lieber vor einem Gericht in Kalifornien anklagen und nicht in dessen Heimat New Jersey.

Bluehost muss Daten herausgeben

Der Webhoster Bluehost, auf dem die Daten von Geohots Webseite gespeichert sind, muss Sony nun die IP-Adressen aushändigen. Am Donnerstag erging dazu eine einstweilige Verfügung. Diese Entscheidung tangiert die Privatsphäre der Nutzer und dürfte Diskussionen auslösen.

Darüber hinaus müssen YouTube, Google und Twitter Sony Daten zur Verfügung stellen. Der Elektronik-Konzern darf nun zum Beispiel solche Daten einsehen, die von Twitter-Accounts stammen, die auf den Account „GeoHot“ oder dessen Tweets verwiesen haben. Das betrifft vermutlich alle Formen von Re-Tweets, Erwähnungen und Privatnachrichten.

Die Dokumente der einstweiligen Verfügungen gegen Bluehost aber auch Google, Twitter und YouTube sind online als PDF archiviert.

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