Autor:  11.02.2011, letztes Update: 17.07.2021

PS3 Jailbreak – Hacker George Hotz muss Festplatten seiner Computer an Sony abgeben


Eigentlich sah vor kurzem alles danach aus, dass sich George Hotz beruhigt zurücklehnen hätte können. Immerhin setzte Susan Illston im Fall SCEA gegen Geohot einen Termin für eine Anhörung fest und entschied, das keine weiteren Parteien Informationen aushändigen müssten.

Sonys Wunsch, dass Google, YouTube, Twitter, aber auch PSX-Scene und weitere hätten Informationen über George Hotz und dessen Jailbreak-Aktivitäten aushändigen müssen, kam Richterin Susan Illston nicht nach. Stattdessen setzte sie einen Termin für eine größere Anhörung Anfang März fest und wies andere Anträge von Sony Computer Entertainment America zurück.

Doch überraschenderweise wurde nun die Anordnung des Gerichts in San Francisco ausgesprochen, dass George Hotz seine Festplatten an Sony aushändigen müsse. Sony wird gestattet, die Datenträger zu untersuchen, um Informationen zu erhalten, die den Hack der PS3-Konsole betreffen. Ursprünglich war von Sony gefordert worden, dass Hotz all seine Hardware an Sony hätte aushändigen müssen, darunter auch seine PlayStation-3-Konsolen, USB-Sticks, etc. pp.

Ein kurzfristig anberaumter Termin vor Gericht brachte nun Klarheit. Hotz‘ Anwalt Stewart Kellar gab zu verstehen, dass Sony von Hotz die Möglichkeit eingeräumt würde, alle Inhalte zu observieren. Die Richterin soll laut Wired (engl.) Anwalt Kellar darauf hingwiesen haben, dass das gängige Prozedere in Fällen von Computer-Beschlagnahmung die vollständige Untersuchung der Geräte-Inhalte sei. Dies geschehe, um z. B. auch den Verdacht der Kinderpornographie auszuschließen. Der Anwalt versicherte dann, dass es hierbei definitiv nicht um Kinderpornographie geht („Your honor, we’re certainly not dealing with child pornography in this issue“). Offenbar sah Richterin Susan Illston dies gerade als Grund an, eine Untersuchung der Datenträger anzuordnen („Here, I find probable cause that your client has got these things on his computer. It’s a problem when more than one thing is kept on the computer. I’ll make sure the order is and will be that Sony is only entitled to isolate … the information on the computer that relates to the hacking of the PlayStation“).

Gleichzeitig wies die Richterin aber auch Sonys Forderung ab, George Hotz möge den Quellcode für den Jailbreak von allen Leuten zurückverlangen, denen er ihnen hat (aktiv oder passiv) zukommen lassen. Illston begründete ihre Haltung in dem Punkt damit, dass es sich um Information handele und schlichtweg nicht praktikabel sei. Sie fragte den Anwalt von Sony, wie dies zu bewerkstelligen sei. Ob diejenigen, die den Code erhalten hätten ihn kopieren sollten und in einem Briefumschlag zurückschicken? Freilich war dies nur eine rhetorische Frage, um den eigenen Standpunkt zu verdeutlichen.

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