Autor:  16.07.2011, letztes Update: 16.09.2021

Nintendo – LG Mannheim bestätigt Patentverletzung durch BigBen Interactive


BigBen Interactive soll das Patent Nintendos mit der Nummer EP 1 854 518 verletzt haben. Dieses soll die Rechte an der Wii-Remote schützen. Vor Gericht bekam Nintendo zwar Recht, BigBen Interactive plant jedoch bereits, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Nintendo begrüßt in einem Statement das Urteil des Landgerichts Mannheim, das die Patenverletzung durch BigBen Interactive bestätigte. Dem Anbieter von Zubehör und Software für Videospielkonsolen wird vorgeworfen, gegen das Patent der Wii-Remote mit der Patentnummer EP 1 854 518 verstoßen zu haben. Eine Verletzung der Nunchuk-Rechte soll derzeit noch geprüft werden.

Da wir die Meldung BigBens im Arbeitsablauf sogar noch vor der Nintendo-Meldung veröffentlich haben, folgt hier bereits der Hinweis aus das Statement BigBens. Diese ist zu entnehmen, dass BigBen Interactive Berufung gegen das Urteil anstrebt. Nintendo sieht dieser Berufung allerdings gelassen entgegen. Man sei davon überzeugt, dass das Urteil auch in zweiter Instanz vom Gericht bestätigt würde, heißt es in Nintendos Presseerklärung zum Fall.

Den Vorwurf BigBens, die Rechtsbeständigkeit des Wii-Remote-Patentes sei noch in keinem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überprüft worden sowie die Frage, ob das Nintendo-Patent zu Recht erteilt wurde, sieht Nintendo als haltlos an. Man sei davon überzeugt, dass das Patent EP 1 854 518 im derzeitigen Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt bestätigt werden wird, so Nintendo.

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