Autor:  13.01.2011, letztes Update: 05.07.2021

Geohot geht in die Offensive: Veröffentlicht Anwaltsschreiben

PlayStation 3 und Controller
PlayStation 3 und Controller

George Hotz reagiert auf Sonys Klageschrift. Der Jailbreak-Hacker Geohot lässt die Klage Sonys nicht auf sich sitzen. Er weist die Vorwürfe zurück und appelliert an das Gericht, Sonys Forderungen nicht nachzukommen.

George Hotz reagiert auf Sonys Klageschrift

Sony klagt in San Francisco gegen Geohot. Der setzt sich nun zur Wehr. Eine offizielle Stellungnahme zur Klageschrift umfasst drei Seiten. In dem beglaubigten Dokument erklärt Hotz, die ihm gemachten Vorwürfe vollständig zur Kenntnis genommen zu haben.

Gleichzeitig zweifelt er aber die Verantwortlichkeit des Gerichts in Kalifornien an. Die Klage mit dem Aktenzeichen 3:11-cv-00167 könne nicht in Kalifornien verhandelt werden. Denn Hotz lebt nicht in Kalifornien, hat dort keinen Wohnsitz gemeldet und unterhält auch sonst keine Kontakte dorthin. Deswegen sieht er den Staat Kalifornien nicht befugt, über ihn Recht zu sprechen.

Hat Hotz keinen PSN-Account?

Hotz betont weiter, dass er keinen PlayStation-Network-Account besitzt. Deshalb sieht er sich auch nicht an die Geschäftsbedingungen des PSN und dessen Nutzungserklärung gebunden.

Auch behauptet Hotz, dass er seit 13. Juni 2010 keinen Twitter-Account mehr besitzt und es keine Zusammenarbeit zwischen den Mitangeklagten der Gruppe fail0verflow und ihm gibt. Es bestünde zudem kein Kontakt zwischen ihm und dieser Gruppe. Hotz trifft insgesamt elf Aussagen, deren Wahrheitsgehalt er mit seiner Unterschrift versichert.

Forderungen zurückgewiesen

Darüber hinaus ist ein zweites Dokument öffentlich. Dabei handelt es sich um ein anwaltlich ausgearbeitetes Schreiben. Es umfasst insgesamt zehn Seiten. Darin nimmt Hotz‘ Anwalt, Stewart Kellar, Stellung zur Anklageschrift und begründet die Perspektive seines Mandanten.

In der abschließenden Erklärung weist Kellar die einstweilige Verfügung gegen Hotz zurück, ebenso wie die Forderung der Beschlagnahmung. Sie soll entweder solange zurückgestellt werden, bis geklärt ist, ob überhaupt (in Kalifornien) über Hotz geurteilt werden kann. Oder aber die Forderungen sollten direkt zurückgewiesen werden.

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