Autor:  02.09.2011, letztes Update: 28.09.2021

Doom – Ego-Shooter nach 17 Jahren von Index genommen, jetzt USK 16


Der Ego-Shooter Doom darf nach 17 Jahren Index-Verbannung wieder öffentlich beworben werden. 1994 wurde der Shooter aufgrund von jugendgefährdenden, gewalttätigen Inhalten indiziert. Jugendgefährdend soll er (heute) nicht mehr sein – meint die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Wie der Spiegel berichtet, habe man sich aufgrund von technischen Weiterentwicklungen im Bereich der Computerspiele dazu entschlossen, den Ego-Shooter Doom vom Index zu nehmen. Seit 1994 verweilte der Shooter dort – Begründung damals: „Das Spiel setzt mit seiner spekulativen, effektheischenden Aufbereitung blutiger Metzelszenen im Wesentlichen auf ein beim potentiellen Nutzer vermutetes voyeuristisches bzw. sadistisches Interesse“.

Als einer der Vorreiter des Ego-Shooter-Genres wurde Doom 1993 veröffentlicht und kurz danach indiziert. Der Titel durfte bis heute nur an Erwachsene verkauft werden – auch das Bewerben desselben war strafbar. Einem ausführlichen Bericht der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien sind die detailliert ausgeführten Gründe für die Indizierung zu entnehmen – seit heute auch die für die Streichung vom Index.

Nach heutigen Maßstäben sei Doom weder als detailliert noch als realistisch/realitätsnah einzustufen, so der Bericht. Den Darstellungen fehle die Eignung, „heutigen Minderjährigen als Vorbild für reale Handlungsmuster zu dienen“. Darüber hinaus sei die Grafik distanzierend, lautet es im Bericht weiter. Auch Doom II darf hierzulande für Spieler „ab 16“ wieder verkauft  und beworben werden. Die amerikanische Doom II-Version bleibt hingegen wegen Benutzung verfassungsfeindlicher Symbole indiziert.

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