Autor:  14.05.2012, letztes Update: 07.12.2021

Diablo 3 – Vorbesteller bei GAME in Australien erhalten kein Spiel und auch ihr Geld nicht zurück


Während man in Großbritannien gerade noch so die Kurve gekriegt hat, scheint der Einzelhändler GAME in Australien nun nicht mehr zu retten. Man hat Insolvenz angemeldet. Als Folge dessen werden einige User weder ihre Kopie von Diablo III erhalten, noch ihr Geld zurück, jedenfalls nicht ohne Weiteres.

Wer sich bei GAME in Australien seine Kopie von Diablo 3 vorbestellt hat, der wird nun etwas bedröppelt dreinschauen. Betroffene Kunden erhielten vom Einzelhändler eine Meldung per E-Mail, dass ein Treffen mit einem Insolvenzverwalter folgendes Ergebnis gebracht hat. Keines der Geschäfte von GAME in Australien wird mit Kopien von Diablo 3 versorgt werden (weil man sie wohl nicht bezahlen kann). Aus diesem Grund sei man nicht in der Lage, die Vorbestellungen für das Spiel zufriedenstellend zu bedienen. Darüber hinaus sei man seitens GAME nicht in der Lage, die Vorauszahlungen, die Spieler eventuell gemacht haben, zurückzuzahlen.

Vorteil Kreditkarte

Um weitere Informationen zu erhalten, sollte man sich an eine E-Mail-Adresse wenden, die in den Anschreiben notiert war.

Ein Leiter eines GAME-Stores in Australien hat zudem bestätigt, dass das Geld, das man für die Vorbestellung von Diablo III eingesetzt hat, nicht mit anderen Spielen verrechnet werden kann oder andere unveröffentlichte Titel vorzubestellen.

Im Vorteile, so heißt es auf Kotaku, seien diejenigen Kunden, die ihre Vorbestellung via Kreditkarte unternommen haben. Denn ihnen ist es möglich, sich direkt an das Kreditkartenunternehmen zu wenden, um dort eventuell die Zahlung rückgängig zu machen.

Schuldner

Allen anderen bleibt nur die Möglichkeit, sich „offiziell“ als Schuldner von GAME eintragen zu lassen. Dazu muss man den Beleg, besser die Kopie des Beleges, und eine Erklärung an einen Mitarbeiter von PwC senden, die scheinbar mit der Insolvenzverwaltung beauftragt wurden. Mit der bezahlten Vorbestellung sind Kunden zu „ungesicherten Gläubigern“ geworden. Solche werden von Gesetzes wegen allerdings nachrangig behandelt und befinden sich erst am unteren Ende einer langen List von Gläubigern. Es ist zwar nicht unmöglich, aber entsprechend sehr unwahrscheinlich, das Käufer ihr Geld zurückbekommen.

In dem Bericht wird allerdings nicht erwähnt, ob Vorbestellungen, die online getätigt wurden, ebenfalls betroffen sind. Vielleicht sind diese durch eine „andere Kasse“ gegangen und entsprechend abgesichert gewesen.

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