Kim Schmitz soll einen Fuhrpark mit über 20 Luxus-Karossen gehabt haben, zusätzlich zu einer mehr als beachtlichen Summe Geld. Allerdings sollen die Luxus-Autos den Betreibern des Filehosting-Dienstes Megaupload gemeinsam gehört haben.
Kim Schmitz, Betreiber des Filehosting-Dienstes Megaupload, wurde vor wenigen Tagen in Neuseeland festgenommen.
Nun findet man die Anklageschrift online (engl.), in der den Verantwortlichen des Dienstes fünf Anklagepunkte zur Last gelegt werden. Bei Verurteilung drohen wegen krimineller Machenschaften sowie Beihilfe bis zu 20 Jahre Haft und bis zu 175 Millionen US-Dollar Geldbuße. In der Anklageschrift findet sich außerdem eine Auflistung von Luxusgütern, die bei der Festnahme in Neuseeland sichergestellt wurden.
Bei der Feststellung der Wertgegenstände von Kim Schmitz und Co. wurden insgesamt über 20 Luxus-Karossen wie ein 2010 Maserati GranCabrio, ein 2008er Rolls-Royce Phantom Drop Head Coupe mit dem bezeichnenden Nummernschild GOD, ein 1989 Lamborghini LM002, ein Cadillac El Dorado aus dem Jahr 1957, sowie 15 Mercedes Benz aufgenommen. Von diversen Flachbildschirmen, Rechnern, Bildern u.ä. abgesehen.
Der Inhalt der „Portokasse“ soll sich alleine bei Schmitz auf 175 Millionen US-Dollar belaufen. Im Falle einer Verurteilung dürften allerdings nicht nur seine Goodies und sein Geld weg sein – Schmitz drohen ferner bis zu 20 Jahre Haft. Vor wenigen Tagen haben wir euch zudem darüber aufgeklärt, welche Strafen möglicherweise auf Nutzer des Dienstes zukommen können.
Schmitz wird zur Last gelegt, Megavideo.com (bis zur Schließung durch die Behörden) mit urheberrechtlich geschütztem Material betrieben zu haben und damit wissentlich gegen Urheberrechte verstoßen, und geschütztes Material über seinen Dienst angeboten haben.
Ferner wird „Kimble“ zur Last gelegt, den Nutzern zwischen September 2005 und Juli 2011 Geld geboten zu haben, damit sie (auch geschütztes) Material hochladen. Accounts, die gegen Copyright und Urheberrechte verstoßen haben, sollen außerdem nicht geschlossen worden sein (so wie es die Nutzungsbedingungen vorgesehen hätten). Auch soll Dotcom nicht versucht haben, User zu identifizieren, die (illegalerweise) geschütztes Material hochgeladen haben, geschweige denn habe er versucht, geschütztes Material als solches zu identifizieren.
Owen Seitel von der Anwaltskanzlei Idell & Seitel LLP wäre nicht erstaunt darüber, wenn Megaupload nie mehr in Betrieb genommen würde:
„I wouldn’t be surprised if the site totally shut down and never came back.“
Owen Seitel
Es gebe Möglichkeiten, wie sich solche Dienste vor Urheberrechtsklagen schützen könnten, so Seitel. Eine von ihnen sei die Vorgabe, urheberrechtlich geschütztes Material als solches zu markieren und zu entfernen. Die Betreiber von Megaupload haben dies (offensichtlich) nicht getan.
Kurz vor der Schließung der Seite durch das US-Justizministerium sollen die Betreiber der Seite die Vorwürfe gegen sie mit „grotesquely overblown“ (dt.: total überzogen) kommentiert haben. Neben einigen Promis aus dem Show- und Musikbusiness gibt es aber auch Unterstützung der Hacker-Gruppierung Anonymous. Kurz nachdem Schmitz und drei weitere Verdächtige auf Betreiben des FBI festgenommen wurden, haben wir euch darüber informiert, dass die Hacker mit DDoS-Attacken unter anderem die Website des US-Justizministeriums attackiert haben. Gerüchten zufolge, soll nun auch ein Angriff auf die Website des Weißen Hauses (WhiteHouse.gov) geplant sein.
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