Autor:  06.09.2011, letztes Update: 28.09.2021

Frogster – Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Gameforge AG ins Handelsregister eingetragen worden


Da keine Anfechtungsklagen eingegangen waren, wurde der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Gameforge und Frogster ins Handelsregister eingetragen. Die Gameforge AG hat den Frogster-Aktionären zwei Abfindungsangebote zum Erwerb der Frogster-Aktien unterbreitet. Dieses endet am 13. September.

Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Frogster und der Gameforge AG (vom 13.05.2011) wurde am 29.08.2011 in das Handelsregister eingetragen – es waren keine Anfechtungsklagen eingegangen.

Die Gameforge AG ist somit Mehrheitsaktionärin der Frogster Interactive Pictures AG und hat den Frogster-Aktionären zwei Abfindungsangebote zum Erwerb ihrer Frogster-Aktien zum Preis von 26,00 Euro je Aktie unterbreitet. Ab dem 01. Oktober diesen Jahres soll die Aktie weder über Xetra noch im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Wegen der Beendigung der Einbeziehung der Frogster-Aktie in den Entry Standard sind die beiden Abfindungsangebote der Gameforge AG bis zum 13. September 2011 befristet. Weitere Details können Aktionäre bei ihrer depotführenden Bank erfragen. Mit Ablauf des 31. Oktobers endet ebenfalls das Abfindungsangebot wegen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags. Auch hierzu können sich Aktionäre von ihrer depotführenden Bank beraten lassen.

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