GAME warnt vor Verbot von Killerspielen. Die CSU plant eine Gesetzesinitiative vor dem Bundesrat zur Verschärfung des Jugendschutzgesetzes. Der G.A.M.E. warnt indes vor den Folgen des Verbots der so genannten Killerspiele.
Der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V. (G.A.M.E.) warnt vor einem Verbot von Killerspielen. Dieses würde weit reichende, gesellschaftliche und kulturelle Konsequenzen beinhalten.
Positiv indes sieht der G.A.M.E., dass das anfangs ebenfalls geplante Verbot der Produktion von Computerspielen in Deutschland offenbar nicht mehr gefordert wird. Der Verband macht klar, dass spezialisierte Arbeitsplätze in Deutschland durch ein solches Verbot sehr gefährdet seien.
G.A.M.E. mahnt besonders vor den gesellschaftlichen Auswirkungen eines Verbotes der Killerspiele. Zum einen würde noch nicht einmal klar sein, wie eine genaue Definition aussieht. Zum anderen würden die unter diesen Begriff benannten Spiele für Erwachsene sein. Besonders deutlich weist der Verband auf die negativen, kulturellen Auswirkungen hin.
Ein solches Verbot und die allgemeine Debatte bewirken nur, dass sich noch weniger Jugendliche für Politik interessieren. Im Umkehrschluss würden sie sich noch mehr über diese ärgern. Ein Verbot in Deutschland sei „unnötig, unsinnig und ausschließlich politisch motiviert“.
Stephan Reichert, Vorsitzender des G.A.M.E., geht so weit zu sagen, dass der CSU Millionen Wählerstimmen verloren gingen. Die Spieler seien sich durchaus im Klaren, dass „Computerspiele keinesfalls aus Spielern ‚Killer‘ machen“. Die Behauptungen von Politikern seien falsch.
Mit so einem Verbot würde man außerdem stark in das Recht der Erwachsenen auf Kultur eingreifen. Das Medium der Computerspiele sei zudem schon längst auf einem Niveau mit Film, Literatur und der Musik.
Der G.A.M.E. fordert deshalb die CSU dazu auf, „endlich von dem Vorhaben Abstand zu nehmen“. Mit der Gesetzesinitiative würden die „vorbildlichen und absolut bewährten Jugendschutzbestimmungen im Bereich der Computerspiele in Deutschland durch ein ‚Kulturverbot‘ ersetzt“.
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